2.3. Die gesetzliche Vertreterin des Klägers hält dem in der Beschwerdeantwort insbesondere entgegen, sie habe damals bei der Gemeinde zwar ein Dokument unterschrieben; die Gemeinde habe ihr jedoch kürzlich bestätigt, -5- dass es sich dabei nicht um eine "Schuldverzichtserklärung" gehandelt habe.