_ zugesichert, dass die gesetzliche Vertreterin des Klägers diesen Verzicht auf einem separaten Schreiben unterzeichnen werde. Dieses Schreiben und ein Protokoll der Sitzung müssten bei den Sozialen Diensten Q._____ in den Akten abgelegt sein. Den vorinstanzlichen Ausführungen, dass keine Belege und Quittungen für die Bezahlung der laufenden Kosten für den Kläger vorhanden seien, hielt der Beklagte entgegen, dass in einer "normal funktionierenden" Familie keine Belege und Quittungen für die alltäglichen Kosten ausgestellt würden (während der vorliegend relevanten Zeit seien sie eine ganz "normale" Familie, einfach mit zwei Wohnungen, gewesen).