2. 2.1. Mit Eingabe vom 4. April 2025 stellte der Kläger beim Bezirksgericht Rheinfelden das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 32'708.00. 2.2. Der Beklagte nahm mit Eingabe vom 16. April 2025 zum Gesuch Stellung und beantragte sinngemäss dessen Abweisung. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Rheinfelden entschied am 26. Juni 2025: " 1. In Gutheissung des Gesuchs wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Region Q._____ (Zahlungsbefehl vom 8. Januar 2025) für den Betrag von Fr. 32'708.– definitive Rechtsöffnung erteilt.