3. 3.1. Mit Eingabe vom 19. Juli 2025 erhob die Beschwerdeführerin beim Obergericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde und beantragte die sofortige Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs der Klägerin vom 15. Mai 2025 und sofortige Löschung der Betreibung. 3.2. Mit Entscheid vom 12. August 2025 trat der Präsident des Bezirksgerichts R._____ auf das Rechtsöffnungsgesuch der Klägerin vom 15. Mai 2025 nicht ein. 3.3. Mit Eingabe vom 18. August 2025 liess sich der Präsident des Bezirksgerichts R._____ im Beschwerdeverfahren vernehmen. 3.4. Mit Eingabe vom 28. August 2025 nahm die Beschwerdeführerin zur Vernehmlassung Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: