1. Mit Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 21. Januar 2025 betrieb die B._____ GmbH (nachfolgend: Klägerin) die Beschwerdeführerin in der Betreibung Nr. aaa für den Betrag von Fr. 5'009.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 3. November 2024 und für Fr. 73.80 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Rechnung Nr. 2214 vom 24.10.2024" Der Zahlungsbefehl wurde der Beschwerdeführerin am 31. Januar 2025 zugestellt, woraufhin diese am 2. Februar 2025 Rechtsvorschlag erhob.