2.2. Mit Eingabe vom 18. Juni 2025 nahm die Beklagte Stellung zum Ausweisungsbegehren. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach erkannte am 3. Juli 2025 wie folgt: " 1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die […] per 31. Mai 2025 aufgelöst wurde.