einer anderen Gesellschaft sowie aus einem unbekannten Konto, was gegen ihre Zahlungsfähigkeit spricht. Die liquiden Mittel von Fr. 57’009.03 (inkl. der Kreditlinie von Fr. 50'000.00) würden ausreichen, um die behauptete Gesamtschulden von Fr. 48'832.55 (Fr. 28'383.35 gemäss Schuldner- Information, Fr. 13'667.55 gemäss Kreditorenliste und Fr. 6'781.65 gemäss Auszug aus dem Beitragskonto vom 30. Juli 2025) zu decken. Allerdings reichte die Beklagte dem Obergericht keine (Zwischen-)Bilanz, Erfolgsrechnung oder Steuerdokumente ein, welche ein umfassendes Bild über ihre finanzielle Situation zulassen würden.