3.3.4. Gegen die Zahlungsfähigkeit spricht, wenn bei einer GmbH die Konkursforderung samt Kosten aus dem Privatvermögen ihres Geschäftsführers statt aus dem eigenen Vermögen beglichen wird (GIROUD/ THEUS SIMONI, a.a.O., N. 26e zu Art. 174 SchKG). Vorliegend wurde die Konkursforderung teilweise aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers getilgt (BB 5). Die Tilgung der im Betreibungsregister vorhandenen Schulden erfolgte nicht aus dem Vermögen der Beklagten, sondern ihres Geschäftsführers und - 10 -