3.3.3.6. Die Beklagte reichte eine Liste ihrer Debitoren für die Zeit vom 16. Juli bis 31. Dezember 2025 vom 16. Juli 2025 ein. Daraus geht ein Total von Fr. 241'100.00 an Debitoren hervor (BB 9). Bei Beschwerdeerhebung bestanden die aufgelisteten Forderungen noch gar nicht, weil die Lieferungen oder Montagen erst ab September 2025 erfolgten. Im Zeitpunkt der Beschwerde bestanden keinerlei Debitoren, sondern wenn überhaupt einzig Aufträge. Ob es diese tatsächlich gibt, ist nicht belegt.