174 SchKG; Art. 43 SchKG in bis Ende 2024 geltender Fassung). Ausweislich der Akten überwies der Geschäftsführer der Beklagten von seinem Privatkonto am 14. Juli 2025 Fr. 15'381.95 an das Betreibungsamt Q._____ an die offenen Betreibungen der Beklagten Nr. eee, fff, ggg, iii und jjj. Ferner entrichtete die G._____ GmbH am 15. Juli 2015 Fr. 15'216.00 an das Betreibungsamt Q._____ an die offenen Betreibungen der Beklagten Nr. kkk, mmm, ppp, ooo, und nnn. Überdies wurde am 16. Juli 2025 von einem unbekannten Kontoinhaber Fr. 1'200.00 zuhanden des Betreibungsamtes Q._____ an die Betreibungen Nr. kkk, mmm, ppp, ooo und nnn bezahlt (BB 12).