Mit Eingabe vom 22. Juli 2025 legte die Beklagte unter Hinweis auf die Schuldner-Information des Betreibungsamtes Q._____ vom 22. Juli 2025 dar, dass alle Betreibungen, bis auf diejenige Nr. lll vom 11. Oktober 2023, vollständig erledigt seien. Der Mitteilung des Rechtsvertreters der Gläubigerin H._____ vom 21. Juli 2025 lasse sich entnehmen, dass diese keine Klage eingereicht und die Weiterführung der Vergleichsverhandlungen bestätigt habe.