Leider seien teilweise die falschen Betreibungsnummern aufgeführt worden. Die Betreibungen von rund Fr. 14'600.00 wären auch durch die Aktiven und die Kreditlinie der Beklagten gedeckt. Die Betreibung Nr. bbb vom 11. Oktober 2023 (Konventionalstrafe) sei bestritten. Die Beklagte habe dagegen Rechtsvorschlag bzw. Einsprache erhoben. Die Gläubigerin habe bisher keine Klage erhoben bzw. kein Schlichtungsgesuch eingereicht. Es fänden Vergleichsverhandlungen statt. Diese Forderung sei durch den Abschluss einer Kautionsversicherung bis Fr. 10'000.00 versichert bzw. durch die Aktiven und die Kreditlinie der Beklagten gedeckt.