Lieferungen und Leistungen im Betrag von Fr. 241'100.00 verfüge. Demgegenüber beliefen sich ihre Schulden auf Fr. 13'667.55. Die Beklagte habe kein langfristiges Fremdkapital. Der Geschäftsführer sei bei Bedarf gewillt, der Gesellschaft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Aus dem Betreibungsregisterauszug der Beklagten vom 17. Juli 2025 gehe hervor, dass zuvor noch nie der Konkurs über sie eröffnet worden sei und sie über keine Verlustscheine verfüge. Fast alle Betreibungen seien inzwischen durch Zahlung an die Gläubiger oder das Betreibungsamt erledigt.