3.2. Der Konkursentscheid wurde der Beklagten am 12. Juli 2025 zugestellt (VA, act. 17). Die Konkursforderung belief sich inkl. Entscheidgebühr der Vorinstanz auf Fr. 1'784.70 (VA, act. 11). Die Konkursforderung wurde durch die Zahlung an das Betreibungsamt von Fr. 1'479.40 (BB 16, S. 2) und die Zahlung von Fr. 500.00 vom 9. Juli 2025 an die Klägerin vor Ablauf der zehntägigen Beschwerdefrist getilgt (BB 5).