" 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen vom 8. Juli 2025 im Verfahren SG. 2025.117 betreffend Konkurseröffnung aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin das Verfügungsrecht über ihr Vermögen zurückzugeben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss Gesetz." Ferner stellte die Beklagte den nachfolgenden prozessualen Antrag: