2.5. Die Beklagte reicht weder Belege über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel wie z.B. Bankguthaben, Kreditverträge, Erklärung der Bank, ihr Unternehmen weiterhin zu stützen, unterzeichnete Kreditorenlisten, Auftragsbestätigungen noch eine aktuelle Jahresrechnung, unterzeichnete Bilanz, Zwischenbilanz, Status, oder Steuererklärungen und -einschätzungen ein. Somit sind ihre finanziellen Verhältnisse im Dunkeln geblieben. Die Beklagte behauptet zwar eine gute Geschäftslage, angesichts der lückenhaft eingereichten Unterlagen ist es ihr jedoch nicht gelungen, ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen. Nachdem im Dunkeln bleibt, wie - 13 -