Mit Schreiben vom 9. Juli 2025 bestätigte E._____, dass er über das Konkursverfahren und die Beschwerde informiert worden sei, diese keine Hindernisse für die Fortführung des Untermietverhältnisses darstellten und dass er überzeugt sei, dass die Beklagte zahlungsfähig sei und ihren vertraglichen Verpflichtungen als Untermieterin nachkommen werde. Am 16. Juli 2025 führte E._____ aus, dass das Mietverhältnis weiterhin bestehe und bis zum heutigen Datum sämtliche Mietzinse vollständig und fristgerecht bezahlt worden seien (Beilagen 4 und 5 zur Eingabe vom 18. Juli 2025).