2.4.3.6. Hinsichtlich ihres Aufwands reichte die Beklagte einzig einen Untermietvertrag zwischen ihr selbst und E._____ betreffend das Mietobjekt Geschäftsräumlichkeiten an der […] vom und per 1. März 2023 mit einem monatlichen Mietzins von Fr. 3'828.30 ein (Beilage 3 zur Eingabe vom 18. Juli 2025). Mit Schreiben vom 9. Juli 2025 bestätigte E._____, dass er über das Konkursverfahren und die Beschwerde informiert worden sei, diese keine Hindernisse für die Fortführung des Untermietverhältnisses darstellten und dass er überzeugt sei, dass die Beklagte zahlungsfähig sei und ihren vertraglichen Verpflichtungen als Untermieterin nachkommen werde.