2.4.3.3. Wesentlichen Aufschluss über das Zahlungsverhalten und die finanzielle Lage einer Schuldnerin gibt insbesondere ihr Betreibungsregisterauszug. Zwar erwähnt die Beklagte in der Beschwerde als Beilage 3 "Aktueller Betreibungsauszug der A._____ GmbH", eingereicht hat sie jedoch eine Schuldner-Information des Betreibungsamtes Q._____ vom 10. Juli 2025 (BB 3). Auch in ihrer Eingabe vom 18. Juli 2025 führt sie unter den in Papierform beiliegenden Dokumenten einen "Betreibungsregisterauszug mit Vermerk bezahlter Forderung (C._____ GmbH)" bzw. einen "Betreibungsauszug mit Stempelkopie zu Nr.