Nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichte Urkunden sind unzulässig und unbeachtlich (Urteil des Bundesgerichts 5A_375/2025 vom 11. August 2025 E. 3.1). Eine Erstreckung der Beschwerdefrist und entsprechend der Frist zur Einreichung von Unterlagen - 10 - aufgrund einer schwierigen familiären Situation einer Partei wäre dem Gericht demnach ohnehin nicht möglich.