belegten, dass dieser grundsätzlich fortführbar sei. Die unmittelbaren Folgen der Konkurseröffnung seien insbesondere für die Gläubiger und Lieferanten gravierend. -9- In ihrer ergänzenden Eingabe vom 18. Juli 2025 legt die Beklagte dar, ihr Gesamtlagerbestand per 16. Juli 2025 bestehe aus 34'567 Artikeln mit einem Gesamtwert von Fr. 417'591.21. Daraus sei die erhebliche wirtschaftliche Substanz und die Sanierungsfähigkeit der Beklagten erkennbar.