Es befänden sich zwei Fahrzeuge im Eigentum der Beklagten. Der Warenbestand und das technische Betriebsmaterial seien zuletzt auf einen Marktwert von über Fr. 200'000.00 geschätzt worden. Der laufende Betrieb sei bis zur Konkurseröffnung stabil gewesen und die Beklagte habe regelmässig Umsätze generiert. Die Einreichung vollständiger Inventarlisten, Kontoauszüge oder betriebswirtschaftlicher Auswertungen sei aufgrund der sehr kurzen Beschwerdefrist sowie der ausserordentlichen familiären Belastungssituation (stationäre Behandlung des Sohnes des Geschäftsführers der Beklagten im Juni/Juli 2025) nicht möglich gewesen.