2.1.2. Der der Beschwerde beiliegenden ärztlichen Bescheinigung von Dr. med. B._____, Assistenzärztin, Klinik für Kinder und Jugendliche, Kantonsspital Z._____, vom 30. Juni 2025 lässt sich entnehmen, dass der Sohn des Geschäftsführers der Beklagten in der Zeit vom 25. bis 30. Juni 2025 wegen Krankheit einen Spitalaufenthalt hatte (Beschwerdebeilage [BB] 5). Des Weiteren war am 7. Juli 2025 um 11:45 Uhr ein Termin in der Kinderarztpraxis des Kantonsspitals Z._____ in Y.____ angesetzt; wen dieser Termin betrifft und wann er geplant wurde, geht daraus nicht hervor. Die E-Mail der Kinderarztpraxis stammt vom 9. Juli 2025 (BB 4). -5-