2. 2.1. 2.1.1. Die Beklagte macht zunächst geltend, ihr Geschäftsführer habe an der Konkursverhandlung vom 7. Juli 2025 nicht teilnehmen können. Sein neugeborenes Kind (geb. im November 2024) habe sich vom 25. bis 30. Juni 2025 aufgrund einer akuten Erkrankung stationär im Kantonsspital Z._____ befunden. Am 7. Juli 2025 habe zudem ein bereits im Voraus festgelegter Kontrolltermin beim Kinderarzt stattgefunden. Diese Umstände seien unvorhersehbar sowie aussergewöhnlich belastend gewesen.