2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 7. Juli 2025 wie folgt: " 1. Über A._____ GmbH […], wird mit Wirkung ab 7. Juli 2025, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.