1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 27. Dezember 2024 für eine Forderung von Fr. 2'176.00 nebst 5 % Zins seit 20. Dezember 2024 (Forderungsgrund: "Ausstehende Sozialversicherungsforderung, 06.09.2024 Akontorechnung [9.2024] Fr. 2'216.00, 19.12.2024 Verzugszins 01.10.2024 - 19.12.2024 Fr. 23.85") sowie Fr. 63.85 ohne Zins. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 29. Januar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 27. Februar 2025 wurde der Beklagten am 31. März 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 24. April 2025 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren.