1.4.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 12'327.40 (act. 14). Die Beklagte hat am 15. Juli 2025 Fr. 28'000.00 (2x Fr. 14'000.00) und am 17. Juli 2025 Fr. 26'700.00 bei der Obergerichtskasse hinterlegt (Beschwerdebeilagen 5, 6 und 16; Auskunft Obergerichtskasse). Diese Überweisungen erfolgten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (14. Juli 2025) und haben deshalb unberücksichtigt zu bleiben. Aus welchem Grund das Konkursamt die Zahlung über das Geschäftskonto der Beklagten hätte "freigeben" sollen, wie dies die Beklagte geltend macht, ist nicht nachvollziehbar und wird auch nicht näher ausgeführt.