" 1. Über die B._____, […], wird mit Wirkung ab 30. Juni 2025, 9:45 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt Aargau wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin für die Anwaltskosten eine Parteientschädigung von Fr. 432.40 (inkl. 8,1 % MWSt. von Fr. 32.40) zu bezahlen, sodass der Gesuchstellerin gegenüber der Konkursmasse eine Forderung von Fr. 432.40 zusteht.