1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes C._____ vom 22. Juli 2024 für eine Forderung von Fr. 11'132.40 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Februar 2024. 1.2. Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 12. August 2024 zugestellt. Sie erhob keinen Rechtsvorschlag. 1.3. Am 2. September 2024 erging die Konkursandrohung, welche der Beklagten am 12. September 2024 zugestellt wurde. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 9. Mai 2025 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri das Konkursbegehren. 2.2. Am 30. Juni 2025 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Muri wie folgt: