2.3.4. Zwar wäre die Beklagte mit den vorhandenen flüssigen Mitteln aus der Konkurshinterlage (Rest von Fr. 28'016.70), dem Betrag auf dem Geschäftskonto von Fr. 34'709.66 und dem Kassabestand von Fr. 40'690.00 (insgesamt: Fr. 103'416.36) dazu in der Lage, die sich aus dem Betreibungsregister ergebenden Schulden von Fr. 70'545.65 zu bezahlen. Welche weiteren Schulden noch bestehen, ist jedoch unklar.