Unter dem Titel "kurzfristiges Fremdkapital" sind keine offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Welche weiteren Unterlagen, z.B. allfällige Kreditorenlisten, dem Treuhandbüro nicht eingereicht wurden, ist unklar. Im Übrigen wurden in der Bilanz per 31. Dezember 2024 die offensichtlich vorhandenen Schulden, welche sich dem Betreibungsregisterauszug entnehmen lassen, ebenfalls nicht erfasst (BB 10, S. 3), womit diese Dokumente dem Treuhandbüro offensichtlich auch nicht vorlagen. Die Bilanz erweist sich als unvollständig. Deren Richtigkeit lässt sich kaum überprüfen.