Wann und ob die Fr. 3'007.00 von der J._____ AG überhaupt bezahlt werden, ist unklar, weshalb es sich hierbei somit um zukünftige oder mögliche Mittel handelt, die nicht bei den liquiden Mitteln zu berücksichtigen sind. Im Übrigen erscheinen die Debitoren nicht im Zwischenabschluss vom Juli 2025 (BB 6), weswegen die Forderungen nicht glaubhaft sind.