2.3.3.4. Die Beklagte reichte eine Liste ihrer Debitoren per 14. Juli 2025 ein. Daraus geht ein Total von Fr. 112'724.89 bzw. mit 2 % Skonto von Fr. 110'470.41 hervor (BB 9). Betrachtet man den Kontoauszug der Beklagten vom 14. Juli 2025, so ist die Rechnung der J._____ AG vom 7. Juni 2025 über Fr. 19'987.70 bereits am 14. Juli 2025 bezahlt worden. Ferner hat die J._____ AG Fr. 6'000.00 an die Rechnung vom 7. Juni 2025 gezahlt und festgehalten, dass es sich dabei um eine Akontozahlung an den Rechnungsbetrag von Fr. 9'007.00 handle (BB 5, S. 1 und BB 9). Damit hat die Beklagte auch nachgewiesen, dass ihr Fr. 3'007.00 von Debitoren zustehen.