THEUS SIMONI, a.a.O., N. 26e zu Art. 174 SchKG; Art. 43 SchKG in bis Ende 2024 geltender Fassung). -7- 2.3.3.2. Dem Geschäftskontoauszug der Beklagten bei der H._____ AG, S._____, vom 14. Juli 2025 lässt sich ein Saldo von Fr. 34'709.66 entnehmen (BB 5). Diese Summe ist bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit bei den liquiden Mitteln mitzuberücksichtigen.