Gegen die Zahlungsfähigkeit der Beklagten spricht, dass sie grundsätzlich Konkursandrohungen anhäufen lässt (insgesamt 11), selbst kleiner Beiträge wie z.B. die Betreibung Nr. ccc des Kantons Aargau/Kantonales Steueramt vom 23. Januar 2023 über Fr. 350.00 oder diejenige der Klägerin vom 1. Mai 2025 über Fr. 63.20 nicht bezahlt und ihre Schulden regelmässig durch Zahlung ans Betreibungsamt begleicht (zehn Betreibungen). Als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit gilt auch, dass die Beklagte öffentlichrechtliche Forderungen vernachlässigt, welche bis Ende 2024 grundsätzlich nicht zum Konkurs führen konnten (z.B. Suva Aarau, Kanton Aargau/Kantonales Steueramt; GIROUD/THEUS SIMONI, a.a.