keine Debitoren, weil die Debitorenliste dem Treuhänder nicht übergeben worden sei. Die geleisteten Zahlungen seit dem 30. Juni 2025 belegten die Debitoren zumindest teilweise. Es lägen ausreichend liquide Mittel zur Bezahlung der fälligen Schulden vor. Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 2. Juli 2025 lägen keine Verlustscheine und Lohnausstände bei den Angestellten der Beklagten vor. Es bestünden Schulden von Fr. 66'725.75. Die Betreibung Nr. bbb der E._____ / V: F._____ AG, R._____ vom 17. Dezember 2021 über Fr. 4'788.00 werde bestritten.