Diese Beträge, vor allem derjenige der D._____ AG über Fr. 56'856.28, sollten in den nächsten Tagen überweisen werden. Gemäss Jahresabschluss 2024 habe die Beklagte einen Gewinn von Fr. 43'401.11 erwirtschaftet. Aus dem Zwischenabschluss 2025 per 30. Juni 2025 gehe hervor, dass sie im ersten Halbjahr 2025 einen Gewinn von Fr. 13'538.28 erzielt habe. Der Gewinnvortrag betrage somit Fr. 405'922.18. Aus der Zwischenbilanz 2025 gehe keine Überschuldung hervor. Aus der Zwischenbilanz 2025 ergäben sich -6-