3. 3.1. Gegen diesen ihr am 2. Juli 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 14. Juli 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: -3- " 1. Der angefochtene Entscheid und damit die Konkurseröffnung über die Beschwerdeführerin sei aufzuheben. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführerin."