1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 11. Februar 2025 für eine Forderung von Fr. 1'942.90 nebst 5 % Zins seit 8. Februar 2025 (Forderungsgrund: "13.08.2024, Rechnung [8.2024] […]") sowie Fr. 42.40 (Forderungsgrund: "07.02.2025, Verzugszins 01.09.2024-07.02.2025"). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 21. Februar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 26. März 2025 wurde der Beklagten am 27. März 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 25. April 2025 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren.