2.2. Die Beklagten reichten keine Antwort ein. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 3. Juli 2025: " 1. Die Gesuchsgegner werden verpflichtet, die 5-Zimmerwohnung im DG (samt Kellerabteil) an der Q-Strasse in R._____ und den Parkplatz Nr. 7 an der Q-Strasse in R._____ sowie die Garage Nr. 3 an der Q-Strasse in R._____ bis spätestens am 4. August 2025 vollständig zu räumen und den Gesuchstellern zu übergeben. Im Unterlassungsfalle würden sie auf Begehren der Gesuchsteller bei der Regionalpolizei Zofingen polizeilich ausgewiesen. -3-