1. 1.1. Die Kläger als Vermieter schlossen mit den Beklagten als solidarisch haftende Mieter am 15./20. August 2022 einen Mietvertrag über eine 5-Zim- mer-Wohnung im Dachgeschoss an der Q-Strasse in R._____ zu einem monatlichen Bruttomietzins von Fr. 1'470.00 (inkl. Fr. 200.00 Nebenkosten), über den Parkplatz Nr. 7 an der Q-Strasse in R._____ zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 40.00 sowie über die Garage Nr. 3 an der Q-Strasse in R._____ zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 110.00 ab. Der Mietbeginn wurde auf den 1. September 2022 festgesetzt. Die monatliche Bruttomiete für die 5-Zimmer-Wohnung beträgt seit 1. Juni 2024 Fr. 1'569.00.