1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 4. September 2024 für eine Forderung von Fr. 58'926.50 nebst Zins zu 5 % seit 30. August 2024 sowie für eine Forderung "ohne Zins" in der Höhe von Fr. 1'997.90. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 9. September 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 28. April 2025 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 27. Februar 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht vollständig bezahlt hatte.