1. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsvertreterin lic. iur. A._____, […] S._____, das gerichtlich festgelegte Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Gesuchstellerin in Höhe von CHF 7'181.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) auszubezahlen. […] Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. - 10 - 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: […] Mitteilung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)