internationalrechtlichen Fragen gewesen sei. Auch habe der Aufwand für die Hauptverhandlung am 25. November 2024 über 6 Stunden betragen. Die Vorinstanz habe den vorliegenden Fall ebenfalls als komplex erachtet, was sich aus dem über 60 Seiten langen Entscheid ableiten lasse. In der Lehre werde festgehalten, dass die pauschale Entschädigung von Fr. 3'350.00 für ein durchschnittliches Eheschutzverfahren im Kanton Aargau dazu führen könne, dass der tatsächliche Aufwand nicht angemessen vergütet werde. Die Ansätze seien derart tief, dass eine kostendeckende Vertretung unter Einhaltung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht von vornherein unrealistisch erscheine.