2. 2.1. Die Vorinstanz erwog in den angefochtenen Verfügungen, die Grundentschädigung für ein durchschnittliches Eheschutzverfahren betrage Fr. 3'350.00, womit die Instruktion, das Aktenstudium, die rechtlichen Abklärungen, die Korrespondenz, Telefongespräche sowie eine Rechtsschrift und die Teilnahme an einer behördlichen Verhandlung abgedeckt seien. Damit sei das Gesuch vom 20. September 2022 sowie das verbesserte Gesuch vom 26. September 2022 bereits abgegolten. Hinzu kämen vier weitere Rechtsschriften. Die Eingaben vom 28. November 2024 und 24. Februar 2025 würden die Grundentschädigung um 20 % respektive 10 % erhöhen.