Zahlreiche dieser aktuellen Betreibungen befinden sich zudem bereits wieder im Stadium der Konkursandrohung. Dass die Beklagte im März und April 2025 im Rahmen von beantragten Konkurseröffnungen Forderungen von insgesamt Fr. 59'147.25 an das Bezirksgericht Aarau bezahlt hat (BB 7), lässt entgegen ihrer Auffassung nicht auf Zahlungsfähigkeit, sondern vielmehr auf finanzielle Schwierigkeiten schliessen, andernfalls sie ihren Verpflichtungen nicht erst kurz vor Konkurseröffnung nachkommen würde. Dieser Eindruck wird mit Blick darauf, dass selbst für Beträge von teilweise deutlich unter Fr. 1'000.00 allein im Mai 2025 neun Betreibungen eingeleitet werden mussten, gestärkt.