2025 einen angeblichen Gewinn von Fr. 191'441.51/Monat ergeben sollen, sind zudem bereits deshalb nicht glaubhaft, weil gegen die Beklagte von Januar bis Juni 2025, inklusive der vorliegenden Konkursforderung, nicht weniger als 39 neue Betreibungen eingeleitet wurden, wovon lediglich drei im Umfang von insgesamt Fr. 2'346.90 mittels Bezahlung an das Betreibungsamt getilgt worden sind. Zahlreiche dieser aktuellen Betreibungen befinden sich zudem bereits wieder im Stadium der Konkursandrohung.