Seit November 2024 laufe es aber sehr gut und sei etabliert. Die Beklagte habe ab diesem Zeitpunkt auch über Fr. 560'648.00 an das Betreibungsamt und die Gläubigerinnen bezahlt. Weiter habe die Beklagte Fr. 59'147.25 an das Gericht direkt bezahlt. Folglich seien insgesamt Fr. 619'795.25 innerhalb der letzten Monate abbezahlt worden. Da die Bezahlungen an das Gericht im Betreibungsregisterauszug noch nicht als bezahlt gekennzeichnet seien, reduzierten sich die noch offenen Forderungen auf Fr. 448'837.00. Dies zeige auch, dass die Beklagte in der Vergangenheit die Zahlungen an das Gericht immer sofort ausgeführt habe.