Lebensfremd sei die Annahme der Vorinstanz, dass der Gesuchsteller seinen monatlichen Überschuss nicht anders verwende als für die Abzahlung von Gerichts- und Anwaltsschulden. So entstünden immer wieder unverhoffte Ausgaben wie etwa Zahnarztkosten oder Autoreparaturen. Hinsichtlich der angeblich bereits bezahlten Gerichts- und Anwaltskosten von Fr. 3'000.00 bzw. Fr. 2'000.00 mache sich die Vorinstanz offenbar keine -6-