Im Weiteren sei die Schuld von Fr. 30'000.00 betreffend Kauf des Fahrzeugs am 25. November 2022 belegt. Das Bestehen einer Schuld sei für die Beurteilung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht unwesentlich, da Schulden latente Ausgabepositionen darstellen würden, die jederzeit nach Gutdünken des Gläubigers anfallen könnten. Aus diesem Grund sei die Schuldenlage des Gesuchstellers vorurteilsfrei miteinzubeziehen. Insgesamt sei von einem zivilprozessualen Bedarf des Gesuchstellers von Fr. 5'012.00 auszugehen, womit dem Gesuchsteller nur gerade ein monatlicher Freibetrag von Fr. 696.00 verbleibe.